Nach dem Arbeitsleben geht es in den wohlverdienten Ruhestand. Damit dieser auch genossen werden kann, gibt es in der Schweiz die BVG. Über die berufliche Vorsorge soll der Lebensstandard im Alter gesichert werden können. Dabei muss zwischen zwei Säulen unterschieden werden.
Säule 1 & 2: Wie funktioniert das mit der Rente?
Die Schweiz ist kein günstiges Land. Entsprechend hoch sind deshalb auch die Gehälter. Doch vor allem in der Pension kann es dann schon einmal knapp werden. Um den hohen Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können, gibt es ein besonderes System. Über eine Kombination aus AHV-Rente (1. Säule) und beruflicher Vorsorge (2. Säule) können Rentner etwa 60 % ihres früheren Einkommens erzielen. In der Praxis kann es nun aber passieren, dass der vollständige Betrag nicht ausgezahlt wird. Die BVG kann nämlich zum Stillstand kommen, wenn es einen Jobwechsel gibt oder Sie für eine bestimmte Zeit arbeitslos waren. Wer ein Arbeitsleben lang eingezahlt hat, muss sich zum Teil also aktiv wieder um die Auszahlung kümmern. Mit Swiss Serenity wird jedoch sichergestellt, dass alle zustehenden Beträge aus der ersten und zweiten Säule ausbezahlt werden.
Automatisch versichert? Wer in die 2. Säule einzahlt
Grundsätzlich sind Sie dazu verpflichtet, in die berufliche Vorsorge einzuzahlen. Das gilt zumindest dann, wenn ein AHV-pflichtiger Jahreslohn bezogen wird. Selbstständige sind von dieser Regelung übrigens ausgenommen und können freiwillig in die BVG eintreten. Bei Arbeitnehmern muss das Unternehmen sich zumindest mit der Hälfte an der Beitragssumme beteiligen. Auch für den korrekten Versicherungsschutz ist der Arbeitgeber verantwortlich.