Eine große Gruppe von Polen, die zu Arbeitszwecken nach Deutschland auswandern, ist in der Baubranche tätig. Eine beträchtliche Anzahl von ihnen ist mehr und mehr bereit, ihr eigenes Unternehmen zu gründen, das Renovierungs- und Bauleistungen jenseits der westlichen Grenze anbietet. In diesem Fall ist es wissenswert, dass ein polnisches Unternehmen, wenn es Aufträge in Deutschland ausführt, die Möglichkeit hat, eine Befreiung von der deutschen Bausteuer zu beantragen. Erfahren Sie, was Sie dafür tun müssen und wie Sie in zwei Schritten schnell und effektiv eine deutsche Steuererstattung erhalten!
Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen in Deutschland – wie bekommt man sie?
EineFreistellungsbescheinigung ist eine besondere Bescheinigung, die einen Unternehmer zur Befreiung von der geltenden Bauabzugsteuer in Deutschland berechtigt. Das bedeutet, dass derjenige, der in unseren westlichen Nachbarländern ein Renovierungs- und Baugeschäft betreibt, keine Bauabzugsteuer zahlen muss, die dort sonst auf jede ausgestellte Rechnung gezahlt werden muss (in Höhe von 15 % des Wertes der erbrachten Leistung).
Um in Deutschland eine Befreiung von der Bausteuer zu erhalten, muss ein Unternehmer die erforderlichen Unterlagen ausfüllen und einen entsprechenden Antrag (auf einem speziellen Formular) beim deutschen Finanzamt einreichen. In Deutschland gibt es vier solcher Institutionen:
- Finanzamt Hameln;
- Finanzamt Oranienburg;
- Finanzamt Cottbus;
- Finanzamt Nördlingen mit Außenstelle Donauwörth.
Dazu brauchen Sie eine Steueridentifikationsnummer – wenn Sie keine haben, vergibt das Amt eine mit dem Bescheid über die Befreiung von der Bauabgabe. Wichtig ist, dass Bauunternehmen, die in Polen registriert sind, dem Antrag zusätzlich eine Eintragung im Zentralregister sowie eine vom polnischen Finanzamt ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung beifügen müssen. Inhaber eines deutschen Gewerbes sollten hingegen daran denken, die Eintragung ihres Einzelunternehmens in Deutschland als Anlage zum Antrag beizufügen.
Wichtig ist auch, dass die Freistellungsbescheinigung von den deutschen Behörden für einen begrenzten Zeitraum ausgestellt wird, in der Regel für ein Jahr, nach dem der Unternehmer einen neuen Antrag stellen muss.
Deutsche Steuererstattung in zwei Schritten
Bei dieser Gelegenheit soll auch erläutert werden, wie das Verfahren der Steuererklärung in Deutschland selbst funktioniert – denn diese ist eine Pflicht für jede Person, die legal im Lande beschäftigt ist. Die einfachste und zugleich schnellste Lösung ist die Abgabe der Steuererklärung über einen Online-Kanal. Wie das geht? Das Standardverfahren, das es ermöglicht, die fällige Steuererstattung aus Deutschland in zwei Schritten zu erhalten, sieht wie folgt aus:
- Ausfüllen des entsprechenden Formulars – der Steuerpflichtige muss dann grundlegende Daten wie Angaben zum Familienstand, zu Nachkommen oder zur Geschäftsadresse eingeben;
- Ausfüllen des entsprechenden Formulars – der Steuerpflichtige muss dann Grunddaten wie Familienstand, Kinder und Geschäftsadresse angeben. Beifügen der erforderlichen Unterlagen – der Schlüssel dazu ist die elektronische Lohnsteuerbescheinigung für Deutschland.
In Deutschland endet die Frist für die Abgabe der Steuererklärung am 31. Juli des Jahres, das auf das Steuerjahr folgt. Beim Finanzamt ist eine Rückdatierung um bis zu vier Jahre möglich. In der Praxis zahlt es sich jedoch aus, diese Formalität so schnell wie möglich zu erledigen. Wenn Sie die Möglichkeit der Online-Steuererklärung nutzen, können Sie mit einem Bescheid der Behörden innerhalb von ein bis drei Monaten nach Einreichung Ihrer Steuererklärung rechnen.