Ein Urheber ist eine Person, die ein literarisches, künstlerisches oder wissenschaftliches Werk schafft. Die Urheberschaft beinhaltet das Recht, ein Werk zu schaffen und zu besitzen, sowie die Verantwortung für dessen Inhalt. Dieser Begriff spielt im Bereich des Urheberrechts eine wichtige Rolle.
Wer ist ein Urheber? Definition des Begriffs
Ein Urheber ist eine Person, die ein Werk geschaffen hat. Der Begriff ist weit gefasst, denn er gilt für alle Arten von Werken, einschließlich literarischer, künstlerischer und wissenschaftlicher Werke. Man kann sagen, dass ein Autor der Schöpfer eines Werkes ist und die Verantwortung für dessen Inhalt trägt. In der Literatur könnte es sich um den Autor eines Buches handeln, in der Kunst um den Autor eines Gemäldes, in der Musik um den Autor eines Liedes und in der Wissenschaft um den Autor eines wissenschaftlichen Artikels.
Wer kann ein Autor sein?
Ein Autor kann jede Person sein, die ein literarisches, künstlerisches oder wissenschaftliches Werk schafft. Das kann ein Schriftsteller, Maler, Komponist, Dichter, Filmemacher, Drehbuchautor, Historiker, Wissenschaftler usw. sein. Autoren können auch Personen sein, die Computerprogramme, Software, Anwendungen usw. erstellen. Neben Personen kann ein Urheber beispielsweise auch ein Kollektiv sein, in dem Vertreter vieler verschiedener Rassen, Nationalitäten und Kulturen gemeinsam ein Werk schaffen.
Urheberrecht
DasUrheberrecht (Copyright, Symbol: ©) ist eine zivilrechtliche Disziplin, die eine Reihe von Rechtsnormen umfasst, die das Recht des geistigen Eigentums ausmachen. Es handelt sich um die Gesamtheit der Rechte, die dem Urheber eines Werks (oder einer anderen befugten Person) zustehen und die ihn berechtigen, über die Verwertung des Werks zu entscheiden und finanziell davon zu profitieren.
Nationales Recht:
- Das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 4. Februar 1994 regelt unter anderem Gegenstand und Ziel des Urheberrechts, Ausnahmen und Beschränkungen des Urheberrechts, die Dauer des Urheberrechts und den Schutz des Urheberrechtsgegenstands. Der Kerngedanke ist die Unterscheidung zwischen den Urheberpersönlichkeitsrechten und den wirtschaftlichen Rechten des Urhebers.
Urheberpersönlichkeitsrechte:
- Das Urheberpersönlichkeitsrecht umfasst unter anderem das Recht des Urhebers, seinen Namen mit dem Werk in Verbindung zu bringen. Dieses Recht ist unveräußerlich und dauerhaft. Der Urheber hat auch das Recht, das Werk unter einem Pseudonym oder anonym zu präsentieren und den Inhalt und die Form des Werks unverändert zu lassen.
Eigentumsrecht:
- Hierbei handelt es sich um ein Monopol wirtschaftlicher Rechte zugunsten des Urhebers des Werks oder des Rechteinhabers. Der Rechteinhaber kann anderen das Recht zur Nutzung des Werks im Rahmen eines Lizenzvertrags oder eines Vertrags zur Übertragung von Rechten an dem Werk einräumen. Das Urheberrecht ist zeitlich begrenzt und gilt für die Dauer des Lebens des Urhebers und 70 Jahre nach seinem Tod.
Gesetzliche Haftung:
- Das polnische Recht sieht eine zivil- und strafrechtliche Haftung für Urheberrechtsverletzungen vor. Die Person, deren Rechte verletzt wurden, kann eine Entschädigung für den entstandenen Schaden verlangen. Das Gericht kann die Zahlung eines zusätzlichen Betrags an den Fonds zur Förderung der Kreativität anordnen.
Wer ist ein Miturheber und was ist das Recht auf Urheberschaft an einem gemeinsamen Werk?
Ein Miturheber ist eine Person, die zusammen mit einem oder mehreren anderen Urhebern ein Werk verfasst. Bei der Miturheberschaft handelt es sich um die gemeinsame Schaffung eines Werks, wobei der Beitrag jedes Urhebers kreativ und individuell sein muss.
Bei einem gemeinsamen Werk, das das Ergebnis der Zusammenarbeit mehrerer Personen ist, ist es wichtig, dass der Beitrag jeder Person schöpferisch ist. Erfüllt der Beitrag einer der Personen dieses Kriterium nicht, kann sie nicht als Miturheberin oder Miturheber angesehen werden.
Recht auf Urheberschaft an einem gemeinsamen Werk:
- Unteilbarkeit: Das Urheberrecht an einem Gemeinschaftswerk steht allen Miturhebern gemeinsam und einzeln zu. Das bedeutet, dass keiner von ihnen ohne die Zustimmung der anderen Miturheber selbständig über die Rechte am gesamten Werk verfügen kann. Jeder Miturheber kann jedoch eine Verletzung des Urheberrechts an dem gemeinsamen Werk geltend machen.
- Anteile: Sofern in einer Vereinbarung zwischen den Miturhebern nichts anderes vorgesehen ist, wird davon ausgegangen, dass die Anteile aller Miturheber an den wirtschaftlichen Rechten gleich sind. In der Praxis bedeutet dies, dass die Einkünfte aus der Verwertung des Werks unter den Miturhebern zu gleichen Teilen aufgeteilt werden, sofern sie nichts anderes vereinbart haben.
- Unteilbarkeit der Teile: Wenn die einzelnen Teile eines gemeinsamen Werks nicht unabhängig voneinander bestehen können (untrennbar sind), darf kein Miturheber seinen Teil ohne Zustimmung der anderen der Öffentlichkeit zugänglich machen oder anderweitig verwerten.
- Trennung der Teile: Können die einzelnen Teile eines gemeinsamen Werks unabhängig voneinander bestehen, darf jeder Miturheber seinen Teil ohne Zustimmung der anderen der Öffentlichkeit zugänglich machen und auf eigene Rechnung verwerten, sofern die Vereinbarung nichts anderes vorsieht. Dies darf jedoch die Rechte der Miturheber am Gesamtwerk nicht verletzen.
- Zustimmung zur Verwertung: Im Falle der Verwertung des gesamten gemeinsamen Werks ist die Zustimmung aller Miturheber erforderlich. Verweigert ein Miturheber ohne triftigen Grund die Zustimmung, können die anderen Miturheber das Gericht ersuchen, die Zustimmung zu erteilen.
Deshalb entscheiden sich die Miturheber häufig für eine Vereinbarung, in der der Umfang ihrer Zusammenarbeit und ihre Rechte an dem Werk genau festgelegt sind.
Beispiel für einen Urheberrechtsübertragungsvertrag
URHEBERRECHTSÜBERTRAGUNGSVERTRAG
abgeschlossen am [Datum] am [Ort], zwischen:
- [Name oder Firmenname], mit Sitz in [Adresse], im Folgenden als „Anbieter“ bezeichnet,
- [Vollständiger Name oder Firmenname], wohnhaft/sitzend in [Adresse], im Folgenden „Käufer“ genannt,
mit folgendem Inhalt:
§1 Gegenstand des Vertrages ist die Übertragung des wirtschaftlichen Urheberrechts an dem Werk mit der Bezeichnung „[Titel des Werkes]“, nachstehend „Werk“ genannt, durch den Veräußerer auf den Erwerber.
§2
- Der Veräußerer erklärt, dass er der alleinige Urheber des Werkes ist und dass er das volle Urheberrecht daran besitzt.
- Der Veräußerer überträgt dem Erwerber die ausschließlichen Urheberrechte an dem Werk in folgenden Bereichen: a) Aufzeichnung und Vervielfältigung des Werkes, b) Vertrieb von Vervielfältigungsstücken des Werkes, c) öffentliche Aufführung, Vorführung, Darbietung sowie Ausstrahlung und Wiederausstrahlung, d) Zugänglichmachung des Werkes in einer Weise, dass jedermann zu einem von ihm gewählten Zeitpunkt und Ort Zugang dazu hat.
§3
- Der Erwerber ist berechtigt, den Schutzgegenstand weltweit zu nutzen.
- Der Besteller ist berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen und die Rechte an dem Werk auf andere zu übertragen.
§4 Für die Übertragung der Urheberrechte verpflichtet sich der Käufer, innerhalb von [z.B. 14 Tagen] nach Vertragsunterzeichnung eine einmalige Zahlung in Höhe von PLN [Betrag] an den Verkäufer zu leisten.
§5 In Angelegenheiten, die in diesem Vertrag nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte sowie des Bürgerlichen Gesetzbuches.
§6 Der Vertrag wurde in zwei Ausfertigungen erstellt, eine für jede Partei.
Verkäufer: ………………………………………..
Erwerber: ………………………………………….
Hinweis: Der obige Vertrag ist ein Beispiel und kann nicht an Ihre speziellen Bedürfnisse angepasst werden. Ich empfehle Ihnen, einen Anwalt zu konsultieren, bevor Sie ihn in der Praxis verwenden.
Autor – rechtliche Fragen
Der Autor hat Rechte, die durch das Urheberrecht geschützt sind. Dies gibt ihm das Recht zu wählen, wie er sein Werk nutzen möchte. Er hat auch das Recht, sein Werk vor einer Nutzung ohne seine Zustimmung zu schützen. Der Urheber hat das Recht, eine angemessene Vergütung für seine Arbeit zu erhalten. Der Urheber hat noch weitere Rechte, wie das Recht, sein Werk angemessen zu kennzeichnen, das Recht, das Werk zu entfernen oder zu verändern, und das Recht auf eine angemessene Entschädigung bei Urheberrechtsverletzungen.
Urheber – häufig gestellte Fragen
Sind Schöpfer und Urheber dasselbe?
Ja, ein Urheber ist der Schöpfer eines bestimmten Werks, d. h. die Person, die den schöpferischen Prozess durchgeführt und einen kreativen Beitrag zur Schaffung des Werks geleistet hat.
Was macht ein Buchautor?
Ein Buchautor ist der Schöpfer eines literarischen oder wissenschaftlichen Werks, aber auch eines Kunstwerks, eines Modells, einer Erfindung oder eines Entwurfs.
Wie wird ein Textautor genannt?
Umgangssprachlich ein Lyriker, Texter oder Songwriter.
Ist ein Autor ein Beruf?
Bei einem Texter handelt es sich um einen freien Beruf, der nicht an Ort und Zeit der Arbeit gebunden ist, sondern an das Ergebnis der Bemühungen, die er unternommen hat, um ein Werk zu schaffen, für das er bezahlt wird.